AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHEMAK GmbH (Schweiz)

Die AGB gelten zum Zeitpunkt der Auftragsannahme als akzeptiert.

§1 Wirkungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CHEMAK Ltd. (Schweiz) < im Folgenden kurz “CHEMAK“ genannt > gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden < im Folgenden als “Klienten” bezeichnet >. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an CHEMAK, in dem der Leistungsumfang, die Lieferfristen sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Der Klient kann CHEMAK Aufträge in folgenden Formen erteilen:

  • Telefonisch,
  • postalisch,
  • per Fax oder
  • per Email.

Ebenso nimmt CHEMAK formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Fax oder Email. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist ebenfalls maßgeblich für den Liefertermin.

2.3 Bei besonderem Bedarf zieht CHEMAK externe Berater hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen CHEMAK und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden als Zusatzvereinbarung ebenfalls Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen CHEMAK und dem Klienten.

§3 Preise

In allen Preisen / Leistungen der CHEMAK innerhalb der Schweiz oder Deutschlands ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Für internationale Aufträge gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Auftraglandes.

§4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 CHEMAKs Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von CHEMAK erbracht wurde. Alle Leistungen von CHEMAK, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden müssen.

4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung vonseiten CHEMAKs in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist CHEMAK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5 Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist CHEMAKs Anliegen, alle angebotenen Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb des im schriftlichen Auftrag festgelegten Zeitrahmens bereitzustellen.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termines berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn der Klient CHEMAK eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt CHEMAK alle für die Durchführung eines Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§7 Verschwiegenheitsklausel

CHEMAK verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für CHEMAKs Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich CHEMAK, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. 
Es werden keine vom Klienten an CHEMAK übergebene Unterlagen, Dokumente o.ä. an den Klienten zurückgesandt. Unterlagen und Dokumente o.ä. werden von CHEMAK jedoch für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert.

§8 Haftung

8.1 CHEMAK haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CHEMAK ausschließlich nach den Vorschriften der jeweiligen Produkthaftungsgesetze, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet CHEMAK im gleichen Umfange.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzuges oder Unmöglichkeit.

§9 Mängelrüge

9.1 Sofern der Klient CHEMAK nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrages etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Schiedsgutachten untermauert werden. Es ist die Zustimmung beider Parteien für die Bestellung des neutralen Gutachters erforderlich.

9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss CHEMAK die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt CHEMAK nicht.

9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und CHEMAK eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnte, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und CHEMAK ist ausschließlich Schweizer Recht anzuwenden.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der CHEMAK in Zürich (Schweiz).

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen CHEMAK und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für CHEMAK örtlich zuständige Gericht vereinbart.